Stall V, Hengste

Gestütsgebühr

- Für ausländische Züchter gilt: Sperma-Bestellung einen Tag im Voraus unter Angabe der vollständigen Züchter- und Stutendaten und Vorauszahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Ideal.

- Nach der ersten Besamung erhalten Sie eine Rechnung über den festen Anteil des Deckgeldes. Im Falle einer Trächtigkeit nach 8 Wochen erhalten Sie eine Rechnung über die restliche Decktaxe und weitere Transportkosten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihre Stute nicht trächtig wird, muss die Trächtigkeitserklärung von Ihrem Tierarzt (ivt) vor dem 1. Oktober 2020 abgegeben werden und bei der Dekstation V-team Stallions vorliegen. Danach sind wir gezwungen, die volle Decktaxe zu berechnen.

- Für die einzelnen Hengste gelten unterschiedliche Windstärken.

- Beanstandungen von Rechnungen bitte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, danach können sie leider nicht mehr bearbeitet werden.

- Die Übermittlung der Daten an das Zuchtbuch erfolgt nach Zahlung der vollen Deckgebühr.

Bestellung und Versand von Sperma

- Frischsamen sollte möglichst einen Tag im Voraus oder spätestens zwischen 08.00 und 09.00 Uhr am Tag der Besamung bestellt werden, damit die Lieferung rechtzeitig erfolgen kann. Wir möchten bei der ersten Besamung die Abstammungsangaben der Stute erhalten.

- Die tatsächlich anfallenden Versand- und (evtl.) NVWA-Kosten (Sperma aus/ins Ausland) werden dem Stutenbesitzer in Rechnung gestellt. Die Deckgebühren verstehen sich exkl. Versandkosten und exkl. MwSt.

- Für ausländische Züchter gilt: Sperma-Bestellung einen Tag im Voraus unter Angabe der vollständigen Züchter- und Stutendaten und Vorauszahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Ideal.

- Der Transport des Samens ins und aus dem Ausland erfolgt auf Risiko des Stutenbesitzers.

Embryotransplantation / ICSI

- Pro erfolgreich transplantiertem Embryo/ICSI wird die Deckgebühr berechnet, wenn die Leihmutter schwanger ist. Dies gilt auch für eingefrorene Embryonen und wenn mehrere Embryonen aus einer Insemination ausgespült werden.

- Wenn nach einer Embryonenspülung oder Transplantation/ICSI bis zum 1. Oktober 2020 keine Trächtigkeit zustande kommt, muss eine Trächtigkeitserklärung Ihres Tierarztes oder ET-Zentrums vorgelegt werden, wonach die Deckgebühr auf den aktuellen Trächtigkeitssatz reduziert werden kann. Bei der Samenbestellung möchten wir im Voraus erfahren, dass es sich um einen Embryotransfer/ICSI handelt.

- Bei der Verwendung von Tiefgefriersperma wird pro ET/ICSI-Versuch die volle Decktaxe zum Zeitpunkt der Trächtigkeit bzw. der Trächtigkeitssatz berechnet.

Paarungsbedingungen für Gefriersperma

- Bei der Verwendung von Gefriersperma gelten für jeden Hengst unterschiedliche Befruchtungsraten, Bedingungen und Anzahl der Besamungen pro Saison. Wir informieren Sie gerne darüber.

- Die maximale Anzahl der Besamungen mit Gefriersperma (= Anzahl der Dosen pro Deckung) gilt nur für die Decksaison 2020 für ein und dieselbe Stute. Sollte Ihre Stute innerhalb der maximalen Anzahl von Besamungen trächtig werden (was wir nach Kräften versuchen werden), verfällt die Nutzung der restlichen Dosen an Dekstation V-team Stallions.

- V-team Stallions übernimmt keine Haftung für Schäden, Krankheiten und/oder Verletzungen an Menschen, Tieren, Transportmitteln oder anderem. Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) gilt für diese Bedingungen.

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